Mittwoch, 15. April 2015

Wütende Väterrechtler lassen Gunnar Dings ihre Missbilligung überbringen…

Es erstaunt und empört mich gleichermaßen, dass diesem Mist [Adel], der auf den Müllhaufen der Geschichte gehört, noch immer so viel mediale Aufmerksamkeit geschenkt wird. Und diese Empörungskultur gehört gepflegt und ausgebaut, bis der Adel endlich die Klappe hält.

Das zumindest empfindet Andreas Kemper im Freitag, einer Zeitung die durch den Spiegelerben Jacob Augstein herausgegeben wird. Es ist sicherlich so, dass Kinder aus besseren Verhältnissen diverse Vorteile haben, wie Kemper feststellt. Das darf man gerne anprangern. Doch geht es Kemper hier natürlich nicht darum, es geht ihm rein um falsche Aussagen von Adeligen. Gegen von der Leyens Aussagen zur Frauenquote hat er genau so wenig, wie gegen die Aufschreimitbegründerin (was das auch immer sein soll) von Horst. In seinem Schriftstück geht Kemper hier wie immer von messerscharfen Unterstellungen und Vermutungen aus und zieht genau da Parallelen wo keine sind.

Er nennt ein paar Namen mit einem von davor, vergibt Titel ohne Sinn und Verstand, schlimmer wie einst Konsul Weyer. Da werden die von Storch dann zu Herzögen, eine Freifrau von Beverfoerde wird zur Baronin und auch noch einem höheren Adelsstufe zugerechnet als Beispielsweise die von Rönne,  etc. etc. etc. Mit seinen Ergüssen, in denen er außer Vermutungen und Unterstellungen nichts Inhaltliches bringt, zeigt Andreas Kemper hier wessen Geistes Kind er ist. Ronja von Rönne ist adelig, es gibt adelige die sich, wie andere Menschen übrigens auch, konservativ positionieren, ergo sind Adelige antifeministisch und ihnen gehört der Mund verboten. Mich erinnert es an die keifenden Reden zum internationalen Judentum, dem ja auch mal ihre Meinungsäußerungen verboten waren, und nicht nur die.
 
 
Doch was hat das alles mit Väterrechtlern zu tun? Nun, ähnlich wie Kemper hier argumentiert, so argumentieren oftmals auch Mutterlobbyisten, wie z. B. dieser Dings, na der Dings halt, dieser äh Schupelius. Er wettert z. B. gegen das gemeinsame Sorgerecht, schreibt aber über Umgangsrecht. Er vertauscht Aussagen oder biegt sie in seinem Sinne um. Manche Bloger haben die Texte von Schupelius schon zu einem lustigen Fehlersuchspiel umfunktioniert. Ähnlich wie Zigarettenschachteln müssten die Artikel von Schupelius Warnhinweise tragen – Achtung, das lesen des folgenden Artikels trägt zu Ihrer Verblödung bei! Zusätzlich wird dieser gequirlte Mist noch mit einer herabwürdigenden Sprache gepaart. Väter erzwingen vor Gericht Rechte und ähnliches…
 
 
Natürlich hat man hier das Bedürfnis den Presserat anzurufen, besonders wenn man als Vater betroffen ist oder mit Betroffenen arbeitet. Doch leider hat auch Herr Schupelius als Journalist ein Recht auf eigene Meinung, egal wie dumm sie ist und von welchen falschen Voraussetzungen er ausgeht. So schrieb der Presserat auf die erste Beschwerde von 19 Lesern:
19 Leser beschweren sich über die Berichterstattung. Der Hauptvorwurf lautet, der Autor kommentiere einseitig, indem er nur die Ansicht der Mutter schildere, Väter würden in ein schlechtes Licht gerückt. Insgesamt werde, von einem Einzelfall ausgehend, ein schlechtes Vaterbild gezeichnet, das verallgemeinere und diskriminiere.
 
 
Der Antrag wurde abgelehnt, weil es sich bei Dings Ärger angeblich um einen Meinungsbeitrag handelt. Hiergegen habe ich einen Antrag auf Wiederaufnahme gestellt und dieses damit begründet, dass der Dings hier eben Sorgerecht und Umgangsrecht verwechselt und beide Rechte nichts miteinander zu tun haben. Mein Antrag wurde mit 6 zu 1 Stimmen angenommen. Daraufhin hat der Presserat nochmals die B. Z. befragt, deren Antwort wie folgt zusammengefasst ist:
 
 
Aus Sicht des Beschwerdegegners hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ein Umgangsrecht, wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Zwar möge ein Umgangsrecht des Vaters auch ohne ein gemeinsames Sorgerecht bestehen. Bestehe jedoch ein gemeinsames elterliches Sorgerecht, so bestehe auch immer zugleich ein Umgangsrecht. Somit wende sich der Autor des in Rede stehenden Artikels damit, dass er dass Umgangsrecht des Vaters kritisiere, zugleich auch gegen das gemeinsame Sorgerecht. Demnach sei es nicht falsch …
 
 
Hier kann man nur hoffen dass der Anwalt der B. Z. bei dieser Antwort nicht mit im Boot war, denn dass diese Begründung absolut an den Haaren herbeigezogen und völlig falsch ist, lässt sich leicht bei verheirateten Paaren sehen. Hier gibt es kein Umgangsrecht, beide Eltern sind aber Sorgerechtsinhaber. Ebenso hat der betreuende Elternteil ein Sorgerecht, aber kein Umgangsrecht. Und in letzter Konsequenz würde dies bedeuten, dass Gunnar Dings den Umgang mit Vätern nur dann ablehnt, wenn sie auch das Sorgerecht haben. Hallo? Und es gibt eben auch Fälle, in denen der Vater das Sorgerecht innehat, aber keinen Umgang hat. Gerade bei Anzeigen wegen Kindesmissbrauch oder häuslicher Gewalt kommt es immer erst zu solchen Konstellationen. Aber auch wenn die Mutter von Villariba ins 500 Km weit entfernte Villabacho umzieht verliert der Vater den Umgang, aber nicht zwingend das Sorgerecht.
 
 
Interessanter wie die B.Z. ist jedoch was der Presserat sagt:
Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses sind der Auffassung, dass die Beschwerde begründet ist. Der Beschwerdeführer beanstandet die ursprüngliche Entscheidung zu Recht. Diese ging davon aus, dass es sich um einen ausreichend als solchen erkennbaren Meinungsbeitrag handelt, welcher ausschließlich die persönlichen Ansichten des Autors wiedergibt. Dies ist nach Ansicht des Beschwerdeausschusses nicht der Fall, da eine ausreichende Kennzeichnung nicht stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang gelten höhere Anforderungen an die Sorgfaltspflicht. In der persönlichen Meinung eines Autors mag es nicht relevant sein, inwiefern zwischen Umgangsrecht und Sorgerecht zu differenzieren ist. In einer journalistischen Betrachtung ist eben diese Differenzierung sehr wohl relevant, im vorliegenden Text aber nicht ausreichend vorgenommen worden. Deshalb ist aus Sicht der Mehrheit der Berschwerdeausschuss-Mitglieder das Gebot der Sorgfalt gemäß Ziffer 2 des Pressekodex verletzt worden.
 
 
Womit das Ergebnis wie folgt lautet:
Presseethisch bewertet der Ausschuss den Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze als so schwerwiegend, dass er gemäß § 12 Beschwerdeordnung eine Missbilligung ausspricht. Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen zu veröffentlichen. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung.
 
 
Das ganze übrigens mit 5 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen und bei der Wahl der Maßnahme mit 4 Ja-, zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung. Leider müssen Missbilligungen im Gegensatz zu einer Rüge nicht veröffentlicht werden, in wie weit sich die B. Z. bisher an die Empfehlung des Presserates gehalten hat, kann man dann in Googel sehen oder eher nicht sehen. Schade finde ich, dass Journalisten bei Meinungsbeiträgen eben nicht transparent zeigen müssen wie sie zu ihrer Einschätzung kommen und wo sie es dann mal nicht so genau nehmen.
 
 
Manchmal funktionieren aber die Ebenen, man muss nur wissen wie man dort Gehör findet. Dass eine einseitige Haltung gegenüber einer Gruppe (hier Trennungsvätern) kein Grund für eine Beschwerde ist, hat der Presserat hier richtig erkannt. Dass ein Meinungsbeitrag, vor allem wenn er so einseitig und falsch ist, hier besser gekennzeichnet werden muss, hat der Presserat jedoch eingesehen. Eine Kritik, die wir oftmals an die Medien richten. Keine klare Trennung von Nachricht und Meinung!
 
 
Deshalb einmal meinen Dank an den Presserat! Auch wenn bei den vielen Beiträgen, wie auch den oben angesprochenen von Andreas Kemper, der übrigens als Lesermeinung gekennzeichnet ist, das Vertrauen in die Medien immer weiter schwinden dürfte, weil es fast nur noch Meinungsbeiträge gibt, die leider auch nicht sehr transparent sind.
 
 
PS:
Da die B.Z. eben nichts veröffentlicht, habe ich das dann mal übernommen…
 
 
PPS:
Das ist jetzt bitte kein Aufruf jedes Mal Widerspruch einzulegen. Das Problem beim Presserat war nach meiner Meinung, das sich 19 Menschen beschwert haben, aber niemand diesen kleinen Schlüssel gefunden hat, der die Tür öffnet. Manchmal ist weniger halt doch mehr, ein bis zwei gute Punkte, wie in meinem Wiederaufnahmeantrag, werden eher gelesen und verstanden, wie seitenlange Ausführungen. Etwas das ich selbst immer wieder predige, aber eben oftmals, wie auch bei meiner Beschwerde, selbst nicht einhalte…
 
 
PPPS:
Der Beschluss ist am 12.03.2015 erlassen worden und ging mir am 09.04.2015 zu. Evtl. veröffentlich die B.Z. die Missbilligung ja noch, weil man dort anscheinend etwas länger braucht, bis man komplexe Texte versteht. Man soll die Hoffnung niemals aufgeben...

Eine andere Meinung zum Presserat findet man hier.


Ich gebe von der Pressefront zurück und werde mich bald von der Wikifront melden…

1 Kommentar:

  1. Man darf zudem nicht vergessen, daß Andreas Kemper selbst nicht gerade von sich behaupten kann, ein Unprivilegierter zu sein.
    Zwar Arbeiterkind, hat er sich aber die letzten Jahre als Dauerstudent in der sozialen Hängematte ausgeruht und es sich guthehen lassen. Seinen vermutlich hart arbeitenden Eltern hat er keine Ehre gemacht. Also von wegen Arbeiterklasse; eher akademisches Lumpenproletariat.
    Ronja von Rönne hingegen hat ihre Chancen genutzt und aus ihrem bisherigen Leben etwas gemacht.
    Merkwürdig, daß sie auf Kempers persönliche Angriffe überhaupt verteidigend reagiert hat.

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