Mittwoch, 15. Januar 2014

Unterhalt mal anders

Bei Durchsicht der FAZ heute gab es einige Themen von Interesse.

Eine Deutsche in Indien vergewaltigt

Frankreich fragt sich gerade was eine First Lady ist und wozu man diese braucht

Der Fernsehfilm Es ist alles in Ordnung, Vater schlägt zu Mutter sieht weg.

Von einem weiblichen Wunder am Arbeitsmarkt

Doch der interessanteste für mich dreht sich um Unterhalt.


"Über Jahrzehnte keinen Kontakt mehr zum Vater, fast enterbt und dann dessen Heimkosten zahlen - ein Beamter wollte dies nicht. Jetzt muss der BGH über den Fall entscheiden;"

Hier wird suggeriert  das es eine Erbmasse gegeben hat, was in meinen Augen nicht sein kann. Denn Schulden des Vaters würden dann zuerst aus der Erbmasse bedient, zumindest nach meiner Kenntniss.

Auch einen Urteilstext gibt es.
Vater selbständiger Friseur, Ehestreit, der angeblich einseitig vom Vater ausging. Beschimpfungen und Beleidigungen angeblich auch nur einseitig. Ich schreibe extra angeblich, da erstens der Sohn sich und seine Familie im Guten Licht dastehen lassen möchte und oftmals beim Streit mit einer Frau Gewalt nur einseitig oder zumindest verstärkt einseitig wahrgenommen wird. Der Vater drückte den Sohn bei einer ehelichen Auseinandersetzung in eine Glasscheibe.



Der Vater schickte einige Ansichtskarten aus dem Urlaub, der Sohn besuchte ihn im Geschäft. Die Beziehung nahm nie wieder richtige Familiäre Bahnen, der Bruch konnte nicht mehr überwunden werden.

Der Vater zahlte Unterhalt, zwar unregelmäßig, evtl. auch Abhängig von Einnahmen aus dem Geschäft, auch wenn dies aus dem Urteil nicht hervor geht.

Interessant an diesem Verfahren ist, der Sohn erhielt in zweiter Instanz Recht und muss für angelaufene Pflegekosten in Höhe von über neuntausend Euro nicht aufkommen, weil er vor Gericht glaubhaft nachweisen konnte, das dieser Kontaktabbruch, der seiner Schilderung nach, einzig vom Vater ausging, den Sohn massiv belastet hat.

Ich persönlich sehe zwischen beiden Spannungen und ein Kommunikationsproblem, so schreibt das Gericht in der Urteilsbegründung: "Dieser Eindruck bestätigt sich in der Reaktion auf die Mitteilung
von der beabsichtigten Verlobung, die der Vater nur mit den Worten “Du bist ja verrückt“"

 Ich lese hier raus, "hast Du nicht gesehen wie es bei mir gelaufen ist?", der Sohn jedoch was anderes. Der Vater hätte sagen können, das interessiert mich nicht, lass mich in Ruhe, Geh weg. Er sagte aber, "Du bist ja verrückt". Sicherlich ist es schwer hier nur durch einseitige Schilderungen und nur durch den Urteilstext  Rückschlüsse zu ziehen, aber ich sehe hier "Gesprächsspielraum". Der Vater hat evtl. mehr erwartet wie einige Besuche im Salon, der Sohn mal eine Umarmung. Der Vater hat evtl. mit den Postkarten einen "Hilferuf' gestartet, der Sohn etwas anderes verstanden.

Es erinnert mich an einen Fall den ich von einem Bekannten gehört habe, der einen Vater zum ersten Besuch der Kinder begleitet hat. Sie gingen das enge Treppenhaus hoch, der Bekannte wartete als Zeuge und moralische Stütze etwas abseits, außerhalb des Sichtfeldes der Wohnungstür. Es war ein Kind zu hören, dass in der Wohnung spielte, der Vater klingelte, eine Frauenstimme sagte etwas, das Kind verstummte und man hörte eine Tür zuschlagen. Die Frau öffnete die Tür einen Spalt, der Mann sagte, ich möchte mein Kind hohlen. Hierauf antwortete die Frau, das geht jetzt nicht, ich... Der Mann unterbrach, sprach vom Urteil, seinem Recht, sie sagte, komm doch rein auf einen Kaffee, er sprach von Recht. Die Tür schlug zu und er ging. Komm doch rein auf einen Kaffee, das ist kein Satz von einem Menschen der den Umgang verweigern will... In einem Café an der Ecke redeten beide, der Bekannte konnte den Vater überreden zurück zur Wohnung zu gehen. Er nahm ein paar Kuchteilchen mit.

Nach dem Schellen die Frage, wer da ist. Nachdem er sich zu erkennen gab wurde das Kind wieder ins Zimmer geschickt, die Zimmertür schlug zu. Der Mann entschuldigte sich, die Frau bat ihn herein. 20 Minuten später kam er in die Bar, begleitet von seinem Sohn. Beide haben geredet über die Schule, die Probleme des Kindes und die Frau hat den Vater gebeten den Sohn doch bitte direkt in der Schule abzuholen, anstatt eine Stunde später bei ihr zu Hause. Manchmal ist es einfach nur die Kommunikation.

Soweit so gut. Interessant ist am obigen Urteil, dass der Vater im Urteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nachgekommen ist, ein Kontaktabbruch, laut Gericht vom Vater ausgehend, statt gefunden hat und der Sohn nun von Unterhaltsverpflichtungen des Vaters gegenüber befreit ist. Es wird mit Sicherheit interessant das Urteil zu sehen. Vor allem in Bezug auf Väter die Unterhalt zahlen und von der Mutter am Umgang behindert werden. Doch die Mühlen der Gerichte mahlen langsam. Ob sich ein solches Urteil, wenn es denn bestätigt wird, auch auf Unterhaltsverpflichtungen des Vater anwenden lässt, ist fraglich.

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